Wenn Sie sich diese Seite ansehen, haben Sie wahrscheinlich Fragen zur Einbeziehung der Umsatzsteuer, die ab dem 1. April 2020 auf den entsprechenden Rechnungen erscheinen wird. Bitte lesen Sie die unten stehenden FAQs, und wenn Sie nicht finden können, was Sie suchen, kontaktieren Sie uns bitte.
Warum wird mir die Umsatzsteuer jetzt berechnet und nicht vorher?
Wir haben vor kurzem eine Überprüfung der von uns erbrachten Dienstleistungen durchgeführt, um die Einhaltung der Umsatzsteuergesetze in den verschiedenen Staaten, in denen wir tätig sind, zu gewährleisten. Im Zuge dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass unsere Dienstleistungen in Ihrem Staat möglicherweise der Umsatzsteuer unterliegen. Wir sind verpflichtet, im Namen der Steuerbehörden, in denen wir tätig sind, die Umsatzsteuer auf steuerpflichtige Verkäufe einzuziehen.
In welchen Staaten wird die Umsatzsteuer erhoben und zu welchem Satz?
Die Umsatzsteuersätze variieren von Staat zu Staat und innerhalb jedes Staates je nach Adresse Ihres Unternehmens. Die Umsatzsteuersätze können von der untenstehenden Tabelle abweichen.
| Bundesstaat | Umsatzsteuersatz |
| Arizona | 7,75 % bis 9,12 % |
| Connecticut | 1 % bis 6,35 % |
| Colorado (nur Denver) | 4,81 % |
| Illinois (nur Chicago) | 9,00 % |
| Iowa | 6,00 % |
| Louisiana | 4,45 % |
| Massachusetts | 6,25 % |
| New Mexico | 5,125 % |
| New York | 8,37 % bis 8,88 % |
| Ohio | 7,19 % bis 7,50 % |
| Pennsylvania | 6,00 % bis 6,20 % |
| South Dakota | 4,50 % |
| Tennessee | 7,00 % |
| Texas | 6,60 % |
| Utah | 7,16 % bis 7,75 % |
| Washington | 8,11 % bis 10,51 % |
Wann wird mir die Umsatzsteuer berechnet (wenn überhaupt)?
Ab dem 1. April 2020 wird auf allen Rechnungen die Umsatzsteuer als separater Posten aufgeführt; in Staaten/Gerichtsbarkeiten, in denen sie nicht anfällt (oder für Kunden mit einer gültigen Freistellungsbescheinigung), wird sie jedoch als Nullbetrag ausgewiesen.
Für umsatzsteuerpflichtige Prepaid-Kunden wird auf alle Transaktionen ab dem 1. April 2020 die entsprechende Umsatzsteuer erhoben.
Für umsatzsteuerpflichtige Postpaid-Kunden enthält Ihre Rechnung vom 1. Mai 2020 die Umsatzsteuer auf Gebühren, die ab dem 1. April 2020 anfallen.
Ich habe eine Freistellungsbescheinigung. Was sollte ich tun?
Alle Kunden, die im Besitz einer gültigen Freistellungsbescheinigung sind, müssen uns diese vorlegen, damit wir eine Rechnung ausstellen können, die von der Steuer befreit ist. Bitte senden Sie die Freistellungsbescheinigung an collections@app.sinch.com.
Wenn der Kunde keine Freistellungsbescheinigung vorlegt, berechnen wir die geltende Umsatzsteuer.
Warum haben Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?
Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Klausel 25 (Steuern) und die Definition von Steuern aktualisiert, um Klarheit über das Freistellungsverfahren und die Quellensteuer zu schaffen.
Mit wem kann ich darüber sprechen?
Wir verstehen, dass Erhöhungen der Rechnungskosten eine unwillkommene Herausforderung sein können. Wenn Sie Fragen oder Bedenken in dieser Angelegenheit haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an collections@app.sinch.com, oder rufen Sie uns an unter (415) 745-3442, wenn Sie es vorziehen.